Mit der aktuellen Anpassung der Testverordnung erhalten nur noch Personen die zu den vulnerablen Gruppen gehören einen kostenlosen Schnelltest.

Zu den vulnerablen Gruppen gehören:

  • Kinder bis 5 Jahren
  • Schwangere in den ersten 3. Monaten
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht Impfen lassen können
  • Freitestung (Beendigung der Quarantäne)
  • Teilnehmer von Covid-Impstoffstudien
  • Menschen in der häuslichen Pflege
  • Pflegende Angehörige
  • Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen o.ä.
  • Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen o.ä.

Mit der aktuellen Anpassung der Testverordnung erhalten nur noch Personen die zu den berechtigten Gruppen gehören einen kostenlosen Schnelltest mit Eigenanteil in höhe von 3€.

Zu den berechtigten Gruppen gehören:

  • Indoor Veranstaltungen am gleichen Tag
  • Kontakt zu Person aus Risikogruppe am gleichen Tag
  • Kontakt zu Ü 60 Jährigen am gleichen Tag
  • Erhöhtes Risiko in der Corona Warn App

Mit der aktuellen Anpassung der Testverordnung erhalten nur noch Personen die zu den vulnerablen Gruppen und berechtigten Gruppen gehören einen kostenlosen Schnelltest bzw. einen Schnelltest mit Eigenanteil in höhe von 3€.

Sollten Sie nicht zu einer der oben genannten Gruppen gehören, gilt für Sie die Testmöglichkeit zu einem Preis in höhe von 9,50 €.

Man sollte sich dann testen lassen, wenn man Gewissheit über eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus haben möchte. Vor allem vor Besuchen im Krankenhaus und Altersheim oder einer Rückkehr zum Arbeitsplatz, außerdem vor Treffen mit der Familie und Freund*innen, ist ein Test zu empfehlen.

Sie erhalten Ihr Ergebnis auf Deutsch und Englisch.

Alle Informationen erscheinen so im Dokument, wie sie bei der Buchung angegeben wurden. Zusätzlich enthält es den verwendetem Test inklusive Spezifität und Sensitivität., das Datum und die Uhrzeit der Testung. Der PCR-Test enthält zusätzlich die Informationen über das auswertende Labor, die Abstrichzeit und Auswertungszeit.

Sie erhalten keine Benachrichtigung per Mail. Bitte schauen Sie eigenständig nach, ob Ihr Ergebnis vorliegt. Sie erhalten am Eingang einen Barcode mit Ihrer persönlichen Auftragsnummer. Mit diesem Code loggen Sie sich unter dem angegeben Link auf Ihrer Befundkarte ein. Dort erhalten Sie Ihr Zertifikat in deutsch und englisch. Ihre Passnummer geben Sie selbständig bei Abruf Ihres Zertifikates ein.

In der Regel können Sie den Befund innerhalb von 24-48 Stunden nach Ankunft der Probe im Labor abrufen. Diese Zeit kann sich in Einzelfällen verlängern, wenn eine Probe wiederholt werden muss. Die Befundlaufzeit verlängert sich generell, wenn das Probenaufkommen sehr stark ist.

Bei einem positiven PCR-Test müssen Sie sich in häusliche Isolation begeben und werden vom Gesundheitsamt kontaktiert.

Wenn der Antigen-Schnelltest positiv ausfällt, ist die Bestätigung mit einer PCR-Untersuchung notwendig. Aktuell sind die PCR Labore primär damit beauftragt Krankenhäuser und Ärzte zu bedienen. Bis dahin müssen Sie sich zu Hause isolieren und alle unnötigen Kontakte vermeiden. Wir empfehlen dazu Ihren Hausarzt zu kontaktieren und einen Termin zur PCR Untersuchung zu vereinbaren. Wir empfehlen möglichst alleine zum PCR-Test anzutreten und eine FFP-2 Atemschutzmaske zu tragen.

Die Testdurchführung dauert bei uns 6 Minuten. 15 Minuten später erhalten Sie per Mail das Testergebnis für den Antigen-Schnelltest.

Eine Probe wird durch einen Abstrich im Nasen-Rachen-Raum entnommen und unmittelbar im Anschluss ausgewertet. 15 Minuten später erhalten Sie das Antigen-Schnelltestergebnis per Mail.

Im Fall eines positiven Tests müssen Sie sich in häusliche Quarantäne begeben und Ihren Hausarzt kontaktieren, um den positiven Hochverdachtsfall durch ein PCR-Test zu bestätigen.

Die Corona Bestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Allgemein entscheidet das jeweilige Land welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren Informationen zu den aktuellen Richtlinien je Land finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts!

Die Regelungen der Bundesregierung und der Landesregierung zu Quarantäne für Rückreisende aus einem Risikogebiet ändern sich regelmässig. Bitte informieren Sie sich auf der Website des Auswärtigen Amts

Liefert der Schnelltest ausnahmsweise ein ungültiges Ergebnis, werden Sie umgehend informiert und können den Test kostenfrei wiederholen.

Circa 15 Minuten nach dem Test erhalten Sie per Mail eine Benachrichtigung, dass Ihr Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorliegt. Das Ergebnis ist für 24 Stunden online sichtbar und muss in diesem Zeit abgerufen werden.

Der Behandlungsauftrag erfolgt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Coronaschnelltest-Zentrum. Es entsteht kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem ausführenden Labor.
Grundsätzlich dürfen Personen ab 5 Jahren getestet werden. Eine Testung für Kinder unter 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigen möglich. Die Buchung muss ebenfalls über die Eltern erfolgen. Jugendliche ab 12 Jahren dürfen mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, einen Test buchen und auch allein wahrnehmen.
Seit dem 8. März 2021 können sich alle Bürgerinnen und Bürger in unseren Testzentren kostenlos testen lassen.
Halten Sie sich an die Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI), insbesondere die AHA+C+L Regeln: Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, Alltagsmasken tragen, die Corona-WarnApp nutzen und regelmäßiges Lüften.
Die Mitarbeiter dürfen keine personenbezogen Daten zu den Ergebnissen einsehen und können keinen Support außerhalb des Kaufprozesses leisten. Der QR-Code kann am Empfang des Testzentrums erneut gedruckt werden (Kaufticket vorzeigen und scannen lassen).
Um Warteschlangen zu vermeiden und den Aufenthalt im Zentrum so kurz wie möglich zu halten, bitten wir Sie den Termin vorher online zu buchen. Sollte es hierbei ein Problem geben, rufen Sie uns auf der Hotline-Nummer des jeweiligen Standortes an.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem gebuchten Termin. Bitte verzichten Sie darauf 15 Minuten vor dem Termin zu essen, zu trinken & rauchen.
Nein. Ausgenommen sind unterstützungsbedürftige Personen.
Es gibt für jeden Zeitslot ein bestimmtes Kontingent. Wählen Sie ein Zeitfenster in dem ausreichend Plätze zur Verfügung stehen.
Die Corona Bestimmungen sind weltweit unterschiedlich. Allgemein entscheidet das jeweilige Land welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltests genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren Informationen zu Bestimmungen finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Bitte informieren Sie sich vorab welchen Test Sie benötigen.
Ja, das Bundesministerium für Gesundheit hat in seiner neuen Strategie (Stand: 11.11.2020) beschlossen, dass bei Einreise aus einem Risikogebiet auf Anforderung des jeweiligen Gesundheitsamtes ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen ist. Dieser Nachweis kann entweder in Papierform oder digital erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Terminstornierung sind nur in Ausnahmefällen möglich. Für Umbuchungen wenden Sie sich bitte per Mail an: info@deine-teststelle.de

Häufig gestellte Fragen